Antrag stellen
Die Garbef-Stiftung nimmt Förderanfragen zu jedem Zeitpunkt entgegen. Entscheide über die Förderung einzelner Projekte trifft der Stiftungsrat, der regelmässig tagt.
Die Garbef-Stiftung prüft Ihre Anfrage auf der Grundlage der Förderkriterien und teilt Ihnen in der Regel nach dem Entscheid des Stiftungsrats mit, ob Ihr Vorhaben weiterverfolgt wird.
Die Nachfrage nach Förderung übersteigt das jährlich zur Verfügung stehende Förderbudget der Garbef-Stiftung mehrfach. Deshalb richtet sich der Stiftungsrat in der Selektion von Projekten an den Kernkriterien aus. Er entscheidet frei über Ihr Gesuch. Es besteht kein Anspruch auf eine Unterstützung.
Kann die Garbef-Stiftung Ihr Vorhaben nicht unterstützen, erhalten Sie eine schriftliche Absage. Dabei ist die Stiftung nicht zu einer ausführlichen Begründung verpflichtet.
Die Garbef-Stiftung führt keine Korrespondenz über die Förderentscheide. Rekurse, Rückkommensanträge oder Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Gesuche via E-Mail einreichen.